Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Otto & Ueyama GbR
Mercatorstraße 46
60316 Frankfurt am Main
Deutschland
USt ID: DE 328 918 555
Finanzamt Frankfurt am Main
Vertreten durch:
Kirstin Otto
Atsuyo Ueyama
Mercatorstraße 46
60316 Frankfurt am Main
Deutschland
USt ID: DE 328 918 555
Finanzamt Frankfurt am Main
Vertreten durch:
Kirstin Otto
Atsuyo Ueyama
Kontakt
Telefon: 0175 383 7980
E-Mail: info@fitnesswerkstatt.net
E-Mail: info@fitnesswerkstatt.net
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Mitgliedschaften und FlexCards FitnessWerkstatt
(1) Die Mitgliedschaft in der FitnessWerkstatt hat eine Laufzeit von wenigstens drei (3) Monaten. FlexCards haben ab dem ersten Nutzungstag eine Gültigkeit von 4 Monaten. Sie melden sich an, indem Sie das Anmeldeformular vollständig ausfüllen und absenden. Die Mitgliedschaft beginnt am Eingangsdatum, das auf dem Anmeldeformular genannt ist. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FitnessWerkstatt.
(2) Änderungen des Mitgliedschaft in Form eines Upgrades auf eine höhenwertige Mitgliedschaft sind jederzeit möglich. Im umgekehrten Fall muss die Änderung wenigstens einen (1) Monat im Voraus mitgeteilt werden. Senden Sie eine E-Mail an: Info@FitnessWerkstatt.net.
(3) Die Mitgliedschaft kann im Krankheitsfall vorübergehend ausgesetzt werden. FitnessWerkstatt muss hierüber so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt werden. Voraussetzung für das Aussetzen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Mitgliedschaft wird nach Erhalt der Mitteilung für die Dauer der Krankheit ausgesetzt und um die entsprechende Zeit verlängert.
2. Mitgliedschaft, Frist und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht (Lastschriftverfahren/SEPA). Die Zahlung einer FlexCard erfolgt auf Rechnung oder per Lastschrift.
(2) Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages, beispielsweise infolge eines nicht ausreichenden Saldos oder einer Stornierung aus anderen Gründen, entsteht Ihnen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.
(3) Die Teilnahme am Training wird blockiert, solange die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt ist. FitnessWerkstatt ist berechtigt, die Mitgliedschaft bei Zahlungsrückstand unter Beibehaltung der Zahlungsverpflichtung zu beenden.
(4) FitnessWerkstatt behält sich das Recht vor, ihre Preise zwischenzeitlich zu ändern. Sie werden wenigstens zwei (2) Monate vor einer Preisänderung hierüber in Kenntnis gesetzt. Die neuen Preise gelten für die laufende und neue Verträge.
(5) Die Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar. Personal Training oder Workshops werden gesondert abgerechnet und absolviert. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
3. Trainingseinheiten
(1) Beim Training sind Sportkleidung und -schuhe zu tragen (kein Jeans, Sandalen, etc). Das Studio und die Einrichtung sind mit Respekt und Vorsicht zu behandeln. Wenn rücksichtslose Handlungen des Kunden Trainingsgeräte oder andere Güter des Studios beschädigen, oder andere Teilnehmer verletzen muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.
(2) FitnessWerkstatt behält sich das Recht vor, Trainingszeiten, -programme usw. zu ändern. Die Trainings finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage das ganze Jahr über statt. Wenn Workouts aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, entsteht diesbezüglich kein Anspruch auf eine Beitragsminderung oder -rückerstattung.
(3) FitnessWerkstatt haftet nicht für verschwundenes und/oder gestohlenes persönliches Eigentum.
(4) Wenn ein Mitglied keinen Gebrauch von seinem Recht auf Teilnahme an den von FitnessWerkstatt angebotenen Trainingseinheit macht, erfolgte keine Beitragsrückerstattung. Ein verpasstes Trainings kann allerdings (in Absprache mit FitnessWerkstatt und innerhalb von drei (3) Monaten) an einem Tag, an dem Sie normalerweise nicht trainieren, nachgeholt werden.
(5) Die Mitgliedschaft kann nicht aufgrund von Urlaub ausgesetzt werden. Es ist allerdings möglich, verpasste Trainings an den Tagen nachzuholen, an denen Sie normalerweise nicht trainieren (es gelten die Regelungen von Punkt 3.4. zum Nachholen von Trainings).
4. Kündigungsfrist
(1) Bei Mitgliedschaften wird nach Ablauf der Vertragsdauer das Vertragsverhältnis automatisch um 3 Monate erneuert, sofern nicht ein Vertragspartner der Fortsetzung des Beitragsverhältnis widerspricht. Diese Beendigung des Vertragsverhältnisses muss durch eine schriftliche Kündigung und mind. 1 Monat vor Ablauf des Vertragsverhältnisses erfolgen. FlexCards erneuern sich nicht automatisch.
(2) Bei unzumutbarem Verhalten des Klienten behält der Trainer das Recht und die Befugnis das Trainingsprogramm jederzeit abzubrechen oder zu kündigen – ohne Rückerstattung der Kosten.
5. Gesundheit und Haftpflicht
(1) Es besteht die Möglichkeit einer Verletzung durch die Teilnahme am Training und Kunden nehmen diese mit Aufnahme des Trainings automatisch zur Kenntnis.
(2) Der Trainer steht jederzeit für Fragen und Hilfe bereit aber ist von jeglicher Haftpflicht befreit. Dies beinhaltet aber beschränkt sich nicht auf Arzt- und Behandlungskosten, entgangene Löhne, Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten jeglicher Art, die während oder nach dem Training auftreten.
6. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die GbR behält sich das Recht ,die Vertragsbedingungen zu ändern.
(1) Die Mitgliedschaft in der FitnessWerkstatt hat eine Laufzeit von wenigstens drei (3) Monaten. FlexCards haben ab dem ersten Nutzungstag eine Gültigkeit von 4 Monaten. Sie melden sich an, indem Sie das Anmeldeformular vollständig ausfüllen und absenden. Die Mitgliedschaft beginnt am Eingangsdatum, das auf dem Anmeldeformular genannt ist. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FitnessWerkstatt.
(2) Änderungen des Mitgliedschaft in Form eines Upgrades auf eine höhenwertige Mitgliedschaft sind jederzeit möglich. Im umgekehrten Fall muss die Änderung wenigstens einen (1) Monat im Voraus mitgeteilt werden. Senden Sie eine E-Mail an: Info@FitnessWerkstatt.net.
(3) Die Mitgliedschaft kann im Krankheitsfall vorübergehend ausgesetzt werden. FitnessWerkstatt muss hierüber so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt werden. Voraussetzung für das Aussetzen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Mitgliedschaft wird nach Erhalt der Mitteilung für die Dauer der Krankheit ausgesetzt und um die entsprechende Zeit verlängert.
2. Mitgliedschaft, Frist und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht (Lastschriftverfahren/SEPA). Die Zahlung einer FlexCard erfolgt auf Rechnung oder per Lastschrift.
(2) Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages, beispielsweise infolge eines nicht ausreichenden Saldos oder einer Stornierung aus anderen Gründen, entsteht Ihnen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.
(3) Die Teilnahme am Training wird blockiert, solange die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt ist. FitnessWerkstatt ist berechtigt, die Mitgliedschaft bei Zahlungsrückstand unter Beibehaltung der Zahlungsverpflichtung zu beenden.
(4) FitnessWerkstatt behält sich das Recht vor, ihre Preise zwischenzeitlich zu ändern. Sie werden wenigstens zwei (2) Monate vor einer Preisänderung hierüber in Kenntnis gesetzt. Die neuen Preise gelten für die laufende und neue Verträge.
(5) Die Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar. Personal Training oder Workshops werden gesondert abgerechnet und absolviert. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
3. Trainingseinheiten
(1) Beim Training sind Sportkleidung und -schuhe zu tragen (kein Jeans, Sandalen, etc). Das Studio und die Einrichtung sind mit Respekt und Vorsicht zu behandeln. Wenn rücksichtslose Handlungen des Kunden Trainingsgeräte oder andere Güter des Studios beschädigen, oder andere Teilnehmer verletzen muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.
(2) FitnessWerkstatt behält sich das Recht vor, Trainingszeiten, -programme usw. zu ändern. Die Trainings finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage das ganze Jahr über statt. Wenn Workouts aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, entsteht diesbezüglich kein Anspruch auf eine Beitragsminderung oder -rückerstattung.
(3) FitnessWerkstatt haftet nicht für verschwundenes und/oder gestohlenes persönliches Eigentum.
(4) Wenn ein Mitglied keinen Gebrauch von seinem Recht auf Teilnahme an den von FitnessWerkstatt angebotenen Trainingseinheit macht, erfolgte keine Beitragsrückerstattung. Ein verpasstes Trainings kann allerdings (in Absprache mit FitnessWerkstatt und innerhalb von drei (3) Monaten) an einem Tag, an dem Sie normalerweise nicht trainieren, nachgeholt werden.
(5) Die Mitgliedschaft kann nicht aufgrund von Urlaub ausgesetzt werden. Es ist allerdings möglich, verpasste Trainings an den Tagen nachzuholen, an denen Sie normalerweise nicht trainieren (es gelten die Regelungen von Punkt 3.4. zum Nachholen von Trainings).
4. Kündigungsfrist
(1) Bei Mitgliedschaften wird nach Ablauf der Vertragsdauer das Vertragsverhältnis automatisch um 3 Monate erneuert, sofern nicht ein Vertragspartner der Fortsetzung des Beitragsverhältnis widerspricht. Diese Beendigung des Vertragsverhältnisses muss durch eine schriftliche Kündigung und mind. 1 Monat vor Ablauf des Vertragsverhältnisses erfolgen. FlexCards erneuern sich nicht automatisch.
(2) Bei unzumutbarem Verhalten des Klienten behält der Trainer das Recht und die Befugnis das Trainingsprogramm jederzeit abzubrechen oder zu kündigen – ohne Rückerstattung der Kosten.
5. Gesundheit und Haftpflicht
(1) Es besteht die Möglichkeit einer Verletzung durch die Teilnahme am Training und Kunden nehmen diese mit Aufnahme des Trainings automatisch zur Kenntnis.
(2) Der Trainer steht jederzeit für Fragen und Hilfe bereit aber ist von jeglicher Haftpflicht befreit. Dies beinhaltet aber beschränkt sich nicht auf Arzt- und Behandlungskosten, entgangene Löhne, Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten jeglicher Art, die während oder nach dem Training auftreten.
6. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die GbR behält sich das Recht ,die Vertragsbedingungen zu ändern.